Ist etwas passiert?Schaden melden07951 296929
Frau fotografiert einen Glasschaden mit dem Smartphone, um den Schaden zu melden

IM SCHADENFALL

Schaden melden

Es ist etwas passiert? Dann atme einmal durch – und melde den Schaden. Online rund um die Uhr oder direkt bei uns in Crailsheim. Wir begleiten dich, bis alles geregelt ist.

Drei Wege – nimm den, der dir gerade am liebsten ist

Jeder Weg führt zum gleichen Ergebnis. Wichtig ist nur, dass du den Schaden zeitnah meldest – am besten, solange alles noch frisch ist.

RUND UM DIE UHR

Online melden

Die digitale Schadenmeldung der Württembergischen ist Tag und Nacht erreichbar – auch am Wochenende. Du beschreibst in wenigen Minuten, was passiert ist, lädst deine Fotos direkt hoch und bekommst eine Bestätigung, dass die Meldung angekommen ist.

PERSÖNLICH

Bei uns anrufen

Du möchtest lieber mit jemandem sprechen, der dich und deinen Vertrag kennt? Ruf uns an. Wir nehmen den Schaden mit dir gemeinsam auf, sagen dir sofort, was gebraucht wird, und übernehmen den Rest.

07951 296929

Mo–Do 09:00–12:00 & 13:00–16:00 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr

SCHRIFTLICH

Schreib uns

Schreib uns eine E-Mail oder nutz das Kontaktformular. Wichtig sind nur: was passiert ist, wann es passiert ist und wie wir dich erreichen. Alles Weitere klären wir dann mit dir.

crailsheim@wuerttembergische.de

Das solltest du bereithalten

Je vollständiger die Meldung, desto schneller ist der Fall durch. Diese Angaben brauchen wir fast immer – und meistens hast du sie in fünf Minuten zusammen:

  • Deine Vertrags- oder Versicherungsscheinnummer – steht auf jedem Schreiben und in deinen Unterlagen.
  • Wann und wo ist es passiert? Datum, Uhrzeit und Ort so genau wie möglich.
  • Was ist passiert? Zwei, drei nüchterne Sätze reichen. Schreib, was du gesehen hast, nicht was du vermutest.
  • Fotos – vom Gesamtbild und von den Details. Lieber zehn zu viel als eins zu wenig.
  • Beteiligte und Zeugen mit Name, Anschrift und Telefonnummer.
  • Bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus: das Aktenzeichen der Polizei.
  • Belege und Kostenvoranschläge, wenn du schon welche hast – Rechnung, Kaufbeleg, Handwerkerangebot.
  • Deine IBAN für die Erstattung.

Tipp: Mach die Fotos, bevor du aufräumst. Das ist im ersten Schreck der unangenehmste Rat der Welt – und der wertvollste. Ein aufgeräumter Schadenort lässt sich später nicht mehr rekonstruieren.

Die ersten Minuten zählen oft mehr als das Formular

Bevor du meldest, gibt es je nach Schaden ein paar Dinge, die wirklich einen Unterschied machen:

Wasser läuft

Erst den Haupthahn zudrehen, dann alles andere. Strom in den betroffenen Räumen abschalten. Wenn Wasser von oben kommt: sofort beim Nachbarn klingeln, auch wenn es unangenehm ist. Jede Stunde, die das Wasser steht, kostet Substanz.

Es brennt oder hat gebrannt

112, raus, Türen zu. Danach nichts wegräumen und nichts entsorgen – auch keine verkohlten Reste. Die Feuerwehr stellt eine Einsatzbescheinigung aus, die brauchst du für die Meldung.

Einbruch oder Diebstahl

Zuerst die Polizei, erst dann aufräumen. Ohne Anzeige und Aktenzeichen wird es schwierig. Leg dir parallel eine Liste der fehlenden Sachen an, mit Kaufdatum und – falls vorhanden – Beleg oder Fotos.

Unfall mit dem Auto

Sichern, Warnweste, Warndreieck, bei Verletzten sofort 112. Bei Personenschaden, Fahrerflucht oder Streit über den Hergang immer die Polizei rufen. Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten des Unfallgegners notieren. Und: kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch nicht, um Ruhe zu haben.

Sturm, Hagel, Starkregen

Nur dorthin gehen, wo es sicher ist. Lose Ziegel, abgeknickte Bäume und unter Wasser stehende Keller sind gefährlich. Provisorisch abdecken oder abdichten darfst du – das ist sogar deine Pflicht, um den Schaden zu begrenzen. Heb die Belege dafür auf.

Jemand hat sich verletzt

Kümmer dich um die Person und um ärztliche Hilfe. Auch hier gilt: keine Schuld eingestehen, keine Zusagen über Zahlungen machen. Das ist keine Kaltherzigkeit, sondern genau der Punkt, an dem deine Haftpflicht für dich einspringt – die prüft, ob und in welcher Höhe du haftest.

Was passiert, nachdem du gemeldet hast?

1

Eingang und Prüfung

Deine Meldung bekommt eine Schadennummer. Ab da ist der Fall im System, nichts geht mehr verloren. Wir sehen die Meldung ebenfalls und behalten sie im Blick.

2

Rückmeldung und Regulierung

Wenn Unterlagen fehlen, meldet sich die Schadenabteilung – oder wir. Bei größeren Schäden kommt ein Sachverständiger. Bei kleineren reichen oft Fotos und ein Kostenvoranschlag.

3

Entscheidung und Zahlung

Du bekommst schriftlich, was übernommen wird. Die Erstattung geht auf dein Konto oder direkt an die Werkstatt beziehungsweise den Handwerksbetrieb.

Und wenn etwas hakt, unklar ist oder du eine Ablehnung nicht nachvollziehen kannst: Dann ruf uns an. Genau dafür hast du einen Ansprechpartner vor Ort und nicht nur eine Servicenummer.

Vier Dinge, die du besser lässt

  • Warten. Verträge verlangen eine unverzügliche Meldung. Wer wochenlang zögert, riskiert im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz.
  • Reparieren lassen, bevor gemeldet ist. Ausnahme sind Notmaßnahmen, die Schlimmeres verhindern. Die sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
  • Beschädigte Sachen wegwerfen. Auch der ruinierte Teppich ist ein Beweisstück, solange der Fall läuft.
  • Schuld eingestehen oder Zahlungen zusagen. Ob du haftest, klärt die Versicherung – das ist kein Misstrauen dir gegenüber, sondern dein Schutz.

NOCH UNSICHER?

Lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu spät gemeldet

Ob sich eine Meldung lohnt, ob die Selbstbeteiligung dagegen spricht, ob überhaupt der richtige Vertrag greift – das musst du nicht allein entscheiden. Ein kurzes Telefonat reicht meistens.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichst du die Württembergische zentral unter 0711 662-0 (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr). Die Online-Schadenmeldung nimmt deine Meldung rund um die Uhr entgegen.

Deine Fragen – direkt beantwortet

Soll ich den Schaden bei euch melden oder direkt bei der Württembergischen?

Beides ist richtig und kommt am selben Ort an. Über die Online-Schadenmeldung geht es rund um die Uhr und du hast sofort eine Bestätigung. Wenn du unsicher bist oder der Fall komplizierter ist, meld dich bei uns – wir kennen deinen Vertrag und nehmen dir die Formulierung ab.

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

So schnell wie möglich. In den Versicherungsbedingungen steht dafür das Wort „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: am selben oder am nächsten Werktag. Wer wochenlang wartet, muss erklären, warum – und riskiert im Extremfall den Schutz.

Steigt mein Beitrag, wenn ich einen Schaden melde?

In der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko wirkt sich ein Schaden über die Schadenfreiheitsklasse auf den Beitrag aus. In der Hausrat-, Wohngebäude- oder Privathaftpflichtversicherung ist das grundsätzlich nicht der Fall. Ob sich eine Meldung im Einzelfall lohnt, rechnen wir dir gern vorher durch.

Was, wenn ich gar nicht weiß, ob der Schaden versichert ist?

Dann meldest du ihn trotzdem. Die Prüfung ist unsere Aufgabe, nicht deine. Es ist deutlich schlechter, einen versicherten Schaden aus Unsicherheit nicht zu melden, als einen nicht versicherten zu melden.

Und wenn nachts oder am Wochenende etwas passiert?

Die Online-Schadenmeldung nimmt deine Meldung jederzeit entgegen – sie ist der schnellste Weg außerhalb unserer Öffnungszeiten. Kümmer dich zuerst um Sicherheit und Notmaßnahmen, den Rest erledigst du danach in Ruhe.

Wie erfahre ich, wie es mit meinem Schaden weitergeht?

Du bekommst eine Schadennummer und danach Rückmeldung von der Schadenabteilung. Wenn du zwischendurch wissen willst, wo der Fall steht, ruf uns einfach an – wir schauen für dich nach.

Die Online-Schadenmeldung wird von der Württembergischen Versicherung AG bereitgestellt; mit dem Klick verlässt du unsere Seite. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich sind immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen deines Vertrags.