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Württembergische Zahnzusatzversicherung: Beitrag berechnen

Patrick Büttner · Gebundener Versicherungsvertreter der Württembergischen

Zahnzusatzversicherung der Württembergischen

Drei ZahnSchutz-Pakete für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe. Beitrag offiziell bei der Württembergischen berechnen – Fragen mit der Generalagentur Patrick Büttner klären.

Der Onlineabschluss erfolgt auf der offiziellen Website der Württembergischen Krankenversicherung AG. Erstinformation ansehen.

75 %, 90 % oder 100 % für Zahnersatz1 Keine Wartezeiten2 Ab 10,75 € monatlich3 Abschlussalter 0 bis 75 Jahre

1 Je nach Paket. Im Premium-Paket bis zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen einschließlich der Leistungen von GKV oder Heilfürsorge. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen.

2 Bereits vor Vertragsschluss als notwendig bekannte, angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind nicht versichert. Für Zahnersatz gelten in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn Höchstbeträge.

3 Beispielbeitrag ZahnSchutz Kompakt, Altersgruppe 21–30 Jahre, ohne fehlende Zähne; Beiträge Stand 01/2026. Der individuelle Beitrag richtet sich nach den Angaben im Antrag.

Drei Leistungsstufen

Welcher Schutz passt zu deinem Leistungswunsch?

Die Prozentangaben beziehen sich auf die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich der Leistungen von GKV oder Heilfürsorge.

ZahnSchutz Kompakt

75 %

Solider Einstieg für Zahnersatz, ergänzt um Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe.

ZahnSchutz Komfort

90 %

Höhere Erstattung für Zahnersatz bei weiterhin übersichtlicher Leistungsstufe.

ZahnSchutz Premium

100 %

Maximale tarifliche Erstattung für Zahnersatz sowie erweiterte Prophylaxe-Leistungen.

Zahnersatz-Höchstbeträge am Anfang

Kompakt: insgesamt höchstens 800 € / 1.600 € / 2.400 € / 3.200 € in den ersten 1 / 2 / 3 / 4 Kalenderjahren. Komfort und Premium: 1.500 € / 3.000 € / 4.500 € / 6.000 €. Das erste Kalenderjahr endet am 31. Dezember. Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt diese Begrenzung. Die Begrenzung gilt nicht für erstattungsfähige Kosten infolge eines nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfalls.

ZahnbehandlungBis zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Tarifbedingungen.
ZahnprophylaxeFür tariflich erstattungsfähige Prophylaxemaßnahmen: bis zu 80 € je Versicherungsjahr in Kompakt und Komfort sowie bis zu 150 € je Versicherungsjahr in Premium.
Fragen persönlich klärenVor oder nach dem Onlineantrag kannst du die Generalagentur Patrick Büttner kontaktieren.

Vor dem Antrag wissen

Der ehrliche Vorab-Check

Die Versicherung kann tariflich erstattungsfähige Kosten künftiger Behandlungen übernehmen. Bereits bekannte, angeratene, geplante oder begonnene Maßnahmen sind nicht versichert.

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? →
  • Für neue, zukünftige Behandlungen
    Die Behandlung darf bei Vertragsschluss noch nicht angeraten, geplant oder begonnen sein.
  • Abschlussalter 0 bis 75 Jahre
    Die Tarife sind für gesetzlich Versicherte oder Heilfürsorgeberechtigte von 0 bis 75 Jahren abschließbar. Bei einem anderen privaten Krankenversicherer darf weder eine weitere Krankenversicherung mit Zahnersatzleistungen noch eine mit Leistungen für Zahnbehandlungen oder Kieferorthopädie bestehen.
  • Gesundheitsangaben nur bei der Württembergischen
    Auf dieser Seite werden keine Zahn- oder Behandlungsdaten abgefragt oder gespeichert.

Einfach und transparent

In drei Schritten zum Antrag

1

Beitrag prüfen

Du wechselst zur offiziellen Website der Württembergische Krankenversicherung AG.

2

Angaben machen

Dort wählst du das Paket und beantwortest die erforderlichen Antrags- und Gesundheitsfragen.

3

Fragen klären

Bei Fragen vor oder nach dem Onlineantrag kannst du die Generalagentur Patrick Büttner kontaktieren.

Kontakt zur Generalagentur

Online beantragen. Fragen persönlich klären.

Der Antrag läuft digital über die Württembergische. Bei Fragen vor oder nach dem Abschluss kannst du dich an die Generalagentur Patrick Büttner in Crailsheim wenden – persönlich, telefonisch oder digital.

  • Generalagentur in Crailsheim erreichbar
  • Persönlich in Crailsheim, telefonisch oder digital
  • Unterstützung bei Fragen und im Leistungsfall
  • Ehrliche Beratung – auch wenn etwas nicht passt

Direkt beantwortet

Häufige Fragen vor dem Onlineabschluss

Gibt es eine Wartezeit?

Für die aktuellen ZahnSchutz-Tarife bestehen keine Wartezeiten. Bereits bekannte, angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht versichert. Zusätzlich gelten für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn tarifliche Höchstbeträge.

Kann ich abschließen, wenn bereits eine Behandlung läuft?

Ein Antrag kann je nach Angaben möglich sein, die bereits laufende oder zuvor angeratene beziehungsweise geplante Behandlung wird aber nicht nachträglich versichert. Die verbindliche Prüfung erfolgt im offiziellen Antrag.

Was gilt bei fehlenden Zähnen?

Bis zu drei fehlende Zähne können mitversichert werden. Pro fehlendem Zahn wird ein Risikozuschlag von 25 % auf den Beitrag der Zahnersatzversicherung erhoben. Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen halbieren sich die Zahnersatz-Höchstbeträge in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn. Die verbindliche Annahme erfolgt anhand der Angaben im Antrag.

Was bedeuten 75 %, 90 % oder 100 %?

Die jeweilige Quote gilt für erstattungsfähige Aufwendungen für Zahnersatz. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder Heilfürsorge werden dabei einbezogen. 100 % gelten nur im Premium-Paket und im Rahmen der Tarifbedingungen.

Kann ich online abschließen und trotzdem beraten werden?

Ja. Du kannst den Beitrag online berechnen und den Antrag digital stellen. Wenn du vorher eine Frage klären möchtest, kannst du stattdessen eine unverbindliche Beratung anfragen.

Wo werden meine Gesundheitsangaben verarbeitet?

Erforderliche Gesundheitsangaben machst du ausschließlich im offiziellen Antragsprozess der Württembergischen. Diese Patrick-Büttner-Seite fragt keine Informationen zu Zähnen, Diagnosen oder Behandlungen ab.

Wichtige Hinweise vor dem Antrag

Die Tarife sind laut aktueller Produktinformation von 0 bis 75 Jahren abschließbar. Versicherungsfähig sind Personen mit deutscher gesetzlicher Krankenversicherung oder Anspruch auf Heilfürsorge. Bei einem anderen privaten Krankenversicherer darf weder eine weitere Krankenversicherung mit Zahnersatzleistungen noch eine mit Leistungen für Zahnbehandlungen oder Kieferorthopädie bestehen. Die weiteren Voraussetzungen und die verbindliche Annahme ergeben sich aus Antrag und Tarifbedingungen.

Nicht versichert sind insbesondere bereits vor Vertragsschluss als notwendig bekannte, medizinisch angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen. Für Zahnersatz gelten in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn paketabhängige Höchstbeträge.

Leisten GKV oder Heilfürsorge wegen einer Behandlung im Ausland oder bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung nicht vor, gilt: Für Zahnbehandlungen werden 50 % der tariflich erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt. Bei Zahnersatz wird stattdessen ein fiktiver GKV-Erstattungssatz von 30 % auf die tarifliche Erstattung angerechnet; im Tarif ZZ100 beträgt die fiktive Anrechnung 25 %, wenn die zugehörigen Laborarbeiten von einem kooperierenden Dentallabor ausgeführt werden.

Diese Seite gibt einen verkürzten Überblick. Maßgeblich sind der individuelle Antrag, der Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen der Württembergische Krankenversicherung AG.

Offizielle Produktinformationen · Versicherungsbedingungen

Beitrag prüfen oder zuerst persönlich sprechen?

Wähle den Weg, der für dich passt. Durch das Anklicken des Abschlussbuttons entsteht noch kein Versicherungsschutz.

Patrick Büttner, Generalagent, ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO tätig und vermittelt ausschließlich Produkte der in seiner Erstinformation genannten Versicherungsunternehmen. Er bietet Beratung an. Für die Vermittlung erhält er eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.