Kaum eine Entscheidung im Versicherungsbereich ist so schwer rückgängig zu machen wie der Wechsel in die private Krankenversicherung. Deshalb behandle ich dieses Thema in der Beratung anders als jedes andere: Ich frage zuerst, warum jemand wechseln will – und ziemlich oft ist die ehrliche Antwort am Ende, dass er besser bleibt, wo er ist.
Wer überhaupt in die PKV darf
Der Zugang ist gesetzlich geregelt und steht nicht jedem offen. Angestellte können nur wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Beamtinnen und Beamte nehmen wegen der Beihilfe eine Sonderrolle ein – für sie ist die PKV in aller Regel die wirtschaftlich sinnvollere Variante, weil sie nur den nicht von der Beihilfe getragenen Anteil absichern müssen.
Bei Studierenden und Berufsanfängern kommt oft ein günstiger Einstiegsbeitrag ins Spiel. Der ist verlockend, aber er sagt nichts darüber aus, was der Vertrag mit fünfzig kostet.
Der entscheidende Unterschied: Wie der Beitrag zustande kommt
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du einen Prozentsatz deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer wenig verdient, zahlt wenig. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Das ist ein Solidarsystem, und für Familien mit einem Verdiener ist es finanziell oft unschlagbar.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang beim Eintritt. Jede Person zahlt ihren eigenen Beitrag – auch jedes Kind. Bei einer vierköpfigen Familie sind das vier Verträge. Dafür ist der Leistungsumfang vertraglich zugesagt und kann nicht einfach durch eine Gesetzesänderung gekürzt werden.
Was viele bei der Beitragsentwicklung unterschätzen
Die private Krankenversicherung bildet Alterungsrückstellungen, damit der Beitrag im Alter nicht ins Unermessliche steigt. Trotzdem steigen Beiträge – vor allem, weil die medizinischen Kosten steigen und die Menschen älter werden. Wer heute mit vierzig kalkuliert, sollte nicht mit dem heutigen Beitrag rechnen, sondern realistisch einplanen, dass er im Ruhestand deutlich höher liegen kann.
Es gibt Instrumente dagegen: den gesetzlichen Zuschlag, Beitragsentlastungstarife oder den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers nach Paragraf 204 VVG. Wichtig ist, dass man diese Möglichkeiten kennt, bevor man sie braucht.
Für wen die PKV aus meiner Sicht passt
- Beamte und Beamtenanwärter: Wegen der Beihilfe fast immer die günstigere und leistungsstärkere Lösung.
- Gut verdienende Singles und Doppelverdiener ohne Kinderwunsch: Hier stimmt das Verhältnis von Beitrag und Leistung häufig.
- Selbstständige mit stabilem Einkommen und Rücklagen: Vorausgesetzt, das Einkommen bricht nicht regelmäßig ein.
Und für wen eher nicht: für Familien mit mehreren Kindern und einem Hauptverdiener, für Menschen mit schwankendem Einkommen und für alle, die den Beitrag im Alter nicht sicher tragen können. Ein Zurück in die gesetzliche Versicherung ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Der Rückweg ist die eigentliche Hürde
Vor 55 gibt es Wege zurück – über eine versicherungspflichtige Anstellung mit einem Einkommen unterhalb der Grenze etwa. Danach schließt sich die Tür weitgehend. Genau deshalb halte ich nichts von einer Entscheidung, die nur auf dem heutigen Beitragsvergleich beruht. Es geht um dreißig, vierzig Jahre.
Ein Zwischenweg, den ich häufig empfehle: in der gesetzlichen Versicherung bleiben und gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – Zahn, stationäre Wahlleistungen, Krankentagegeld. Das kostet einen Bruchteil und lässt sich jederzeit wieder anpassen.
Was ich vor einer Entscheidung rate
Nimm dir Zeit und rechne nicht nur den heutigen Beitrag, sondern drei Szenarien: Elternzeit, Einkommenseinbruch, Ruhestand. Prüfe außerdem, was du gesundheitlich mitbringst – Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen, und die stehen dann dauerhaft im Vertrag. Wenn du das gemeinsam durchgehen möchtest: Ruf an oder vereinbar einen Termin. Ich sage dir auch dann ehrlich, wenn Bleiben die bessere Entscheidung ist. Einen Überblick über die Absicherung von Familien in Crailsheim und Hohenlohe findest du auf der Seite Für Privatkunden & Familien.
Häufige Fragen aus meiner Beratung
Was passiert mit meinem PKV-Vertrag in der Elternzeit? Der Beitrag läuft weiter, auch wenn kein Gehalt fließt – anders als in der gesetzlichen Versicherung, wo eine beitragsfreie Familienversicherung greifen kann. Das ist einer der Punkte, an denen die private Versicherung für junge Familien unangenehm werden kann. Es gibt Möglichkeiten, den Beitrag zeitweise zu reduzieren, aber sie kosten Leistung.
Sind meine Kinder automatisch mitversichert? Nein. In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Es besteht allerdings ein Anspruch auf Kindernachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn das Kind rechtzeitig nach der Geburt angemeldet wird. Diese Frist sollte man kennen, sie ist kurz.
Was ist der Basistarif? Ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, den jeder private Versicherer anbieten muss. Er entspricht im Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung und ist im Beitrag gedeckelt. Er ist ein Auffangnetz, keine attraktive Lösung – aber gut zu wissen, dass es ihn gibt.
Lohnt sich ein Tarifwechsel innerhalb der PKV? Oft ja. Nach Paragraf 204 VVG kannst du in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln und nimmst deine Alterungsrückstellungen mit. Bei Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, bei gleichwertigen oder geringeren Leistungen nicht.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Beratung. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner konkreten Situation und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs ab.