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Betriebshaftpflicht im Handwerk: Worauf kommt es an?

Eine Betriebshaftpflicht hilft, wenn gegen deinen Betrieb Schadenersatzansprüche aus einer versicherten Tätigkeit erhoben werden. Sie prüft die Forderung, wehrt unbegründete Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang. § 100 VVG

Für einen Handwerksbetrieb zählt deshalb zuerst, ob der Vertrag die tatsächliche Arbeit abbildet. Ein Malerbetrieb, eine Kfz-Werkstatt und ein Betrieb mit Montage- und Planungsleistungen brauchen nicht einfach denselben Text auf dem Versicherungsschein.

Welche Schäden werden betrachtet?

Es geht vor allem um Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Kunde stolpert über liegen gelassenes Werkzeug und verletzt sich. Ob dein Betrieb haftet und Versicherungsschutz besteht, wird anhand des Sachverhalts und Vertrags geprüft.

Andere Fragen entstehen, wenn du fremde Sachen bearbeitest, Kundenschlüssel übernimmst oder Geräte mietest. Dafür gibt es branchenspezifische Vereinbarungen, die wir gezielt prüfen. Die Württembergische nennt beispielsweise Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an überlassenen Sachen und Umweltrisiken. Betriebshaftpflicht der Württembergischen

Was sollten wir über deinen Betrieb wissen?

Beschreibe uns einen typischen Auftrag und die Arbeiten, die neu hinzugekommen sind. Montierst du inzwischen Photovoltaik oder Speicher? Übernimmst du auch Planung? Vergibst du Arbeiten an andere Unternehmen? Solche Angaben gehören in die Risikoprüfung.

Wir gleichen damit deine Betriebsbeschreibung ab. Anschließend schauen wir auf Versicherungssumme, besondere Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Auch der Ort der Tätigkeit zählt: Ein Auftrag im Ausland sollte vorab mit dem bestehenden Schutz abgeglichen werden.

Wenn Auftraggeber einen Versicherungsnachweis verlangen, bring die konkrete Anforderung mit. Wir prüfen, ob dein Vertrag dazu passt. Eine Bescheinigung über eine hohe Summe sagt allein noch nichts über den Umfang eines einzelnen Bausteins aus.

Was bleibt eine eigene Prüfung?

Die Nachbesserung deiner eigenen mangelhaften Arbeit ist von einem zusätzlichen Schaden zu unterscheiden. Der Haftpflichtschutz ist keine allgemeine Gewährleistungsversicherung. Dazu findest du mehr im Ratgeber zu Tätigkeitsschäden.

Auch dein eigenes Werkzeug, ein Firmenfahrzeug oder reine finanzielle Nachteile aus einer Beratungsleistung sind gesondert zu betrachten. Wir sprechen mögliche Überschneidungen und Lücken an, ohne pauschal zusätzliche Verträge zu empfehlen.

Wie unterstützen wir dich im Schadenfall?

Melde den Vorfall zeitnah und beschreibe, was passiert ist. Halte den Ablauf und vorhandene Nachweise fest. Bei Anwaltsschreiben oder gerichtlicher Post solltest du nicht warten: Teile uns mit, welche Frist darin genannt wird, und kläre die rechtzeitige Bearbeitung.

Patrick und sein Team helfen dir bei der Meldung und erklären, welche Unterlagen der Versicherer benötigt. Wir besprechen Rückfragen mit dir und bleiben auch nach der ersten Meldung Ansprechpartner. Über Versicherungsschutz und Leistung entscheidet der Versicherer.

Zum Schadenweg

Häufige Fragen

Reicht meine Privathaftpflicht für den Handwerksbetrieb?

Verlass dich dafür nicht auf einen privaten Vertrag. Der gewerbliche Betrieb braucht eine ausdrücklich passende Absicherung. Ob eine private Police eng begrenzte Nebentätigkeiten erfasst, ist eine andere Frage.

Verliere ich den Schutz, wenn ich einen Anspruch anerkenne?

Nicht automatisch allein dadurch. Zahlungen und Vereinbarungen solltest du trotzdem möglichst vorab mit dem Versicherer abstimmen. So lässt sich die Forderung prüfen, bevor du dich festlegst. § 105 VVG

Brauche ich immer die höchste angebotene Summe?

Wir betrachten mögliche Schadenfolgen deines Gewerks und die Grenzen der einzelnen Bausteine. Die Entscheidung sollte zu deinem Betrieb passen, nicht nur zu einer allgemeinen Faustregel.

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Als Generalagentur beraten wir zu Lösungen der Württembergischen, ohne Gesamtmarktvergleich. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.

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