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Tätigkeitsschäden im Handwerk: Was ist versichert?

Du arbeitest an fremdem Eigentum, und dabei geht etwas kaputt. Ob deine Betriebshaftpflicht dafür leistet, hängt unter anderem davon ab, welche Tätigkeit versichert ist und wie dein Vertrag Schäden an bearbeiteten Sachen regelt. Der Begriff „Betriebshaftpflicht“ allein beantwortet diese Frage noch nicht.

Die Württembergische führt Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden ausdrücklich in ihren branchenspezifischen Leistungen auf. Welche davon in deinem bestehenden Vertrag enthalten sind, prüfen wir anhand der Bedingungen. Betriebshaftpflicht der Württembergischen

Was ist ein Tätigkeitsschaden?

Ein vereinfachtes Beispiel: Beim Einbau einer Armatur beschädigst du das Waschbecken des Kunden. Es geht um einen Schaden an einer fremden Sache, mit der du bei deiner Arbeit unmittelbar zu tun hast. Ob daraus ein berechtigter Anspruch entsteht und welcher Vertragsbaustein greift, muss anhand des Ablaufs geprüft werden.

Davon zu unterscheiden ist die Nachbesserung deiner eigenen mangelhaften Leistung. Eine Haftpflichtversicherung ist keine Zusage, die ordnungsgemäße Erfüllung deines Auftrags zu finanzieren. Entsteht zusätzlich ein Schaden an anderem Eigentum, wird dieser gesondert eingeordnet. § 100 VVG, § 635 BGB zur Nacherfüllung

Welche Fragen gehören in den Vertragscheck?

Wir beginnen mit deiner tatsächlichen Arbeit. Montierst du nur, planst du auch, arbeitest du an Leitungen oder nimmst du Kundeneigentum zur Reparatur mit? Eine kurze Betriebsbeschreibung von früher passt möglicherweise nicht mehr zu deinen heutigen Aufträgen.

Danach schauen wir auf die Grenzen: Steht für Tätigkeitsschäden die volle Versicherungssumme zur Verfügung oder ein niedrigerer Betrag? Wie hoch ist deine Selbstbeteiligung? Welche besonderen Regeln gelten für überlassene Sachen, Leitungen oder Fahrzeuge? Für Kfz-Werkstätten muss beispielsweise der auf das Kfz-Gewerbe abgestimmte Schutz betrachtet werden; eine pauschale Einordnung als Obhutsschaden reicht nicht.

Auch vergebene Arbeiten gehören auf den Tisch. Wir klären, wie Ansprüche gegen deinen Betrieb aus dem Einsatz von Subunternehmen im Vertrag behandelt werden. Der Versicherungsnachweis eines Nachunternehmers ersetzt diese Prüfung nicht.

Was hilft dir nach einem Schaden?

Sichere die Situation, soweit das ohne Gefahr möglich ist, und halte den Ablauf fest. Was wurde bearbeitet, was wurde beschädigt, wer war dabei? Melde den Vorfall zeitnah, auch wenn die Höhe noch offen ist. Dringende Maßnahmen zur Schadenminderung sollen dadurch nicht verzögert werden. § 82 VVG

Patrick und sein Team helfen dir, die Meldung zu ordnen und die benötigten Unterlagen sicher zu übermitteln. Wir besprechen Rückfragen und erklären Schreiben des Versicherers. So hast du auch nach der ersten Meldung einen persönlichen Kontakt. Über Haftpflichtschutz und Leistung entscheidet der Versicherer.

Zum Schadenweg

Häufige Fragen

Sind Tätigkeitsschäden immer ausgeschlossen?

Nein. Es gibt passende Einschlüsse und branchenspezifische Regelungen. Entscheidend ist dein konkreter Vertrag, nicht die allgemeine Bezeichnung eines Tarifs.

Soll ich dem Kunden sofort die Bezahlung zusagen?

Stimme Zahlungen und Vereinbarungen möglichst vorher mit dem Versicherer ab. Eine Anerkennung allein führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Ungeprüfte Zusagen können die weitere Klärung aber erschweren. § 105 VVG

Muss ein älterer Vertrag ersetzt werden?

Nicht automatisch. Wir prüfen zuerst die versicherten Arbeiten und Grenzen. Erst danach lässt sich sagen, ob eine Anpassung sinnvoll ist.

Passt der Schutz zu deinem Gewerk?

Bring deinen Vertrag und eine kurze Beschreibung deiner heutigen Aufträge zum Gespräch mit. Als Generalagentur beraten wir zu Lösungen der Württembergischen, ohne Vergleich des gesamten Versicherungsmarkts.

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Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.

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