Wenn ein Kind dazukommt, muss nicht sofort ein ganzer Stapel neuer Verträge her. Zuerst lohnt sich der Blick auf das, was ihr bereits habt: Ist euer Kind richtig krankenversichert? Sind alle im Haftpflichtschutz erfasst? Und wie würdet ihr laufende Ausgaben bezahlen, wenn ein Elternteil länger ausfällt?
Wir helfen euch, diese Fragen in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen. Euer Budget gehört von Anfang an dazu.
Krankenversicherung des Kindes früh klären
Eine beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung ist an Voraussetzungen gebunden. Besonders bei unterschiedlich versicherten Eltern spielen unter anderem Familienstand und Einkommen eine Rolle. Lasst die Krankenkasse deshalb konkret prüfen, ob euer Kind familienversichert werden kann. § 10 SGB V
Bei privatem Krankenversicherungsschutz kommt die Kindernachversicherung infrage. § 198 VVG sieht dafür eine rückwirkende Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt vor. Mindestens ein Elternteil muss bereits am Tag der Geburt bei diesem Versicherer krankenversichert sein. Der beantragte Kinderschutz darf den Schutz dieses Elternteils nicht übersteigen. Eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer des Elternteils darf höchstens drei Monate betragen. Klärt den Ablauf möglichst vor der Geburt. § 198 VVG
Haftpflichtschutz für die Familie prüfen
Schaut nach, welche Personen im Vertrag mitversichert sind. Eine frühere Single-Police passt möglicherweise nicht mehr zum gemeinsamen Haushalt. Auch die Versicherungssumme und mögliche Grenzen je verletzter Person sollten zum gewählten Schutz passen. Württembergische: Privathaftpflicht
Bei kleinen Kindern ist zwischen Haftung und Versicherung zu unterscheiden. Je nach Alter und Situation haften Kinder nicht selbst. Eine Haftung der Eltern hängt unter anderem von einer möglichen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht ab. Schäden durch deliktunfähige Kinder können vertraglich eingeschlossen sein; sie sind aber nicht allein durch das Wort „Familientarif“ geklärt. § 828 BGB, § 832 BGB
Das Einkommen und die Betreuung mitdenken
Welche Ausgaben bleiben, wenn ein Elternteil länger krank ist? Welche Ansprüche bestehen über Arbeitgeber, Kranken- oder Rentenversicherung? Erst danach lässt sich beurteilen, ob und in welcher Höhe private Absicherung gebraucht wird.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben: Die eine kann bei versicherter Berufsunfähigkeit eine Rente leisten, die andere im versicherten Todesfall eine vereinbarte Summe. Bedingungen und vorhandene Leistungen müssen zu eurer Situation passen. Württembergische: Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung
Berücksichtigt auch den Elternteil, der Kinder und Haushalt betreut. Sein Ausfall kann zusätzliche Kosten auslösen, selbst wenn bisher kein Erwerbseinkommen da war.
Was sich am Bestand ändern kann
Nach Zusammenziehen, Heirat oder Geburt prüfen wir doppelte Verträge, die Wohnfläche und den Wert eurer Einrichtung. Bei Lebensversicherungen schauen wir außerdem darauf, wer als bezugsberechtigte Person eingetragen ist. Bestehenden Schutz kündigt ihr erst, wenn die Folgen und ein nötiger Anschluss geklärt sind.
Zusatzschutz und Sparen können anschließend besprochen werden. Wenn das Budget knapp ist, halten wir fest, was zuerst angegangen werden sollte und was warten kann. Nicht jede Familie braucht dieselben Bausteine.
Häufige Fragen
Müssen wir alles auf einmal absichern?
Nein. Wir beginnen mit vorhandenen Verträgen, Verpflichtungen und Rücklagen. Daraus ergeben sich eure Prioritäten. Eine Empfehlung soll auch langfristig in euer Budget passen.
Reicht eine Unfallversicherung für unser Kind?
Sie ist auf die vereinbarten Unfallereignisse und Unfallfolgen ausgerichtet. Damit sind nicht automatisch alle krankheitsbedingten Beeinträchtigungen abgesichert. Welche Ergänzung sinnvoll oder möglich ist, muss gesondert geprüft werden.
Bleibt ihr nach dem Beratungsgespräch ansprechbar?
Ja. Patrick und sein Team begleiten euch auch bei späteren Fragen und im Schadenfall. Wir erklären die Meldung und helfen bei Rückfragen. Über Annahme und Leistungen entscheidet das jeweilige Versicherungsunternehmen.
Gemeinsam einen Anfang machen
Bringt mit, was ihr an Unterlagen findet. Als Generalagentur beraten wir zu Lösungen der Württembergischen und vergleichen nicht den gesamten Versicherungsmarkt. Gesundheitsangaben gehören ausschließlich in den offiziellen Antragsprozess, nicht ins Kontaktformular, in normale E-Mail oder WhatsApp.
Passend dazu
Für Leistungen gelten die persönlichen Voraussetzungen sowie Versicherungsschein und Bedingungen. Quellenstand: 04.09.2026.
Frage zu deiner Situation?
Du möchtest wissen, was davon auf deine Familie oder deinen Betrieb zutrifft? Im Erstgespräch ordnen wir deine Situation und die nächsten sinnvollen Schritte.