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Umzug ins Eigenheim: Haftpflicht, Hausrat und Gebäude richtig zuordnen

Haftpflicht und Hausrat erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die eine hilft bei Schadenersatzansprüchen anderer, die andere schützt deine Einrichtung gegen vereinbarte Gefahren. Beim eigenen Haus kommt die Gebäudeversicherung dazu. Welche Verträge du brauchst und was schon vorhanden ist, prüfen wir am besten vor dem Umzug.

Du musst dafür nicht sämtliche Versicherungen neu abschließen. Oft geht es zunächst darum, die vorhandenen Verträge an die neue Situation anzupassen.

Was schützt welcher Vertrag?

Die Privathaftpflicht prüft bei einem versicherten Schaden Ansprüche gegen dich, übernimmt berechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang und wehrt unbegründete ab. Eigene kaputte Möbel sind damit grundsätzlich nicht gemeint. § 100 VVG

Die Hausratversicherung betrifft deine Einrichtung. Sie kann zum Beispiel bei versicherten Schäden durch Feuer oder Leitungswasser helfen. Sie ist aber keine allgemeine Reparaturversicherung für alles, was beim Tragen oder Transport kaputtgeht. Nach dem Umzug sollten Adresse, Wohnfläche und Wert der Einrichtung geprüft werden. Württembergische: Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Haus und die zugehörigen versicherten Bestandteile. Für Überschwemmung und Rückstau ist entsprechender Elementarschutz gesondert zu prüfen. Auch bei einer Eigentumswohnung solltest du dir den bestehenden Gebäudeschutz über die Verwaltung erklären lassen. Württembergische: Wohngebäudeversicherung

Beim Hauskauf den bestehenden Schutz zuerst klären

Wird eine versicherte Sache verkauft, tritt der Erwerber grundsätzlich in die Rechte und Pflichten aus der Sachversicherung ein. Beim Hauskauf ist deshalb wichtig, den bestehenden Vertrag und den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs zu kennen. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Außerdem können besondere Kündigungsrechte und Fristen gelten. §§ 95–97 VVG

Kündige einen bestehenden Gebäudevertrag nicht ungeprüft. Erst sollte geklärt sein, welcher Anschlussvertrag ab wann tatsächlich gilt. Für Bau- oder Umbauphasen können zusätzliche Absprachen nötig sein.

Was gilt am Umzugstag?

Bei privaten Helfern hängen Haftung und Versicherungsschutz vom konkreten Ablauf und den Vereinbarungen ab. Die pauschale Aussage „Freunde haften nur bei grober Fahrlässigkeit“ reicht nicht. Klärt vorab, wie empfindliche oder besonders wertvolle Sachen transportiert werden und welcher Schutz besteht.

Bei einem Umzugsunternehmen gibt es gesetzliche Haftungsgrenzen und kurze Fristen für die Schadenanzeige. Prüfe die Hinweise des Unternehmens und dokumentiere Schäden möglichst sofort. Ob zusätzlicher Transportschutz sinnvoll ist, hängt vom Umzugsgut und dem vorhandenen Schutz ab. § 451e HGB, § 451f HGB

Was wir vor dem Einzug mit dir durchgehen

Wir schauen darauf, wer im Haushalt lebt, ob beide Wohnorte während des Umzugs versichert sind und welche Angaben angepasst werden müssen. Beim Eigentum klären wir auch die Haftung rund ums Grundstück. Vermietung, größere Bauarbeiten oder neue Haustechnik solltest du ausdrücklich ansprechen.

Patrick und sein Team helfen dir, den Überblick zu behalten. Wenn beim Umzug etwas beschädigt wird, sortieren wir mit dir die Meldung und offenen Rückfragen. Über Deckung und Leistung entscheidet der jeweilige Versicherer.

Häufige Fragen

Sind alte und neue Wohnung gleichzeitig versichert?

Das kann für eine begrenzte Übergangszeit vorgesehen sein. Zeitraum und Voraussetzungen stehen in deinem Hausratvertrag. Melde den Umzug rechtzeitig und lass klären, ab wann der neue Versicherungsort erfasst ist.

Reicht meine Privathaftpflicht für das eigene Haus?

Manche privaten Eigentümerrisiken können enthalten sein. Ob das für dein Haus, eine Vermietung oder geplante Bauarbeiten reicht, muss anhand der Nutzung und Bedingungen geprüft werden. Eine zusätzliche Haftpflicht ist nicht in jedem Fall automatisch erforderlich.

Müssen wir wegen des Hauskaufs auch die Einkommensabsicherung ändern?

Ein Kredit verändert eure laufenden Verpflichtungen. Deshalb sollte geprüft werden, wie die Raten bei längerer Krankheit oder beim Tod eines Elternteils getragen würden. Vorhandene Leistungen und Rücklagen gehören in diese Rechnung.

Passend dazu

Umzug und Versicherungsschutz besprechen

Ergänzende Grundlagen: § 96 VVG, § 97 VVG, Württembergische: Bauherrenversicherung. Maßgeblich bleiben Versicherungsschein und Bedingungen. Quellenstand: 04.09.2026.

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