Die Frage nach Voll- oder Teilkasko kommt bei mir in fast jedem Gespräch über das Auto auf – und meistens wird sie mit einer Faustregel beantwortet, die so pauschal nicht stimmt. „Ab fünf Jahren reicht Teilkasko“ ist bequem, aber es hilft dir wenig, wenn dein fünf Jahre altes Auto noch 18.000 Euro wert ist und du es finanziert hast.
Was die Kfz-Haftpflicht leistet – und was nicht
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt ausschließlich Schäden, die du anderen zufügst. Dein eigenes Fahrzeug ist darüber nie versichert. Bei Personenschäden können die Beträge sehr hoch werden, deshalb rate ich unabhängig vom Fahrzeugwert immer zu einer hohen Deckungssumme – 100 Millionen Euro pauschal sind heute Standard und kosten kaum mehr als das gesetzliche Minimum.
Teilkasko: Schäden, für die niemand etwas kann
Die Teilkasko deckt Ereignisse, auf die du keinen Einfluss hast. Dazu gehören Diebstahl, Brand und Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung sowie Zusammenstöße mit Tieren. Beim Wildschaden lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Manche Tarife decken nur Haarwild, bessere Tarife alle Tiere – was auf unseren Landstraßen rund um Crailsheim durchaus relevant ist.
Nicht enthalten sind selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und Marderfolgeschäden über den reinen Bissschaden hinaus. Letzteres ist ein häufiger Streitpunkt, denn der eigentliche Schaden entsteht meist erst danach am Motor.
Vollkasko: alles aus der Teilkasko plus eigenes Verschulden
Die Vollkasko enthält den kompletten Teilkaskoschutz und ergänzt ihn um selbst verursachte Unfallschäden und um Vandalismus. Sie ist damit die einzige Möglichkeit, das eigene Fahrzeug abzusichern, wenn du selbst der Verursacher bist – oder wenn der Verursacher unbekannt bleibt, was auf Parkplätzen ständig vorkommt.
Wann sich der Wechsel von Voll- auf Teilkasko rechnet
- Fahrzeug ist finanziert oder geleast: Vollkasko ist meist ohnehin vertraglich vorgeschrieben und sachlich richtig.
- Restwert über etwa 10.000 Euro: Ein Totalschaden wäre finanziell spürbar – Vollkasko behalten.
- Fahranfänger im Haushalt: Statistisch höheres Unfallrisiko, Vollkasko ist hier fast immer sinnvoll.
- Auto ist Zweitwagen mit geringem Wert: Teilkasko oder sogar reine Haftpflicht kann genügen.
- Du könntest den Verlust aus der Portokasse ersetzen: Dann brauchst du keine Vollkasko.
Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Rabattschutz
Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag deutlich. Üblich und sinnvoll sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Höhere Selbstbehalte bringen zwar noch etwas, aber der Effekt flacht ab, während dein Risiko steigt.
Die Werkstattbindung bringt oft zehn bis zwanzig Prozent Nachlass. Der Haken: Im Schadenfall musst du in eine Partnerwerkstatt. Bei jungen Fahrzeugen mit Herstellergarantie oder bei Leasingrückgaben kann das Probleme machen – da rate ich davon ab.
Der Rabattschutz sorgt dafür, dass du nach einem Schaden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wirst. Das kostet extra und lohnt sich vor allem bei hohen Klassen, wo eine Rückstufung über Jahre nachwirkt. Wichtig: Der Rabattschutz gilt beim Versichererwechsel nicht automatisch weiter, mitgenommen wird nur die tatsächlich erreichte Klasse.
Was ich Autofahrern rate
Rechne einmal ehrlich durch, was dein Fahrzeug heute wert ist und was ein Totalschaden für dich bedeuten würde. Daran entscheidet sich die Kaskofrage – nicht am Alter des Autos. Prüfe außerdem einmal jährlich, ob deine jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis und die Abstellsituation noch stimmen; das sind die Stellschrauben mit dem größten Beitragseffekt. Wenn du deine Police durchgehen möchtest, ruf an oder vereinbar einen Termin. Einen Überblick über die Absicherung von Familien in Crailsheim und Hohenlohe findest du auf der Seite Für Privatkunden & Familien.
Häufige Fragen aus meiner Beratung
Was passiert nach einem Kaskoschaden mit meinem Beitrag? Ein Vollkaskoschaden führt zur Rückstufung in der Kasko-Schadenfreiheitsklasse, ein Teilkaskoschaden nicht. Deshalb lohnt bei kleineren selbstverschuldeten Schäden immer die Rechnung, ob eine Selbstregulierung günstiger ist. Viele Versicherer nennen dir dafür auf Anfrage den Rückstufungsbetrag.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse übertragen? Innerhalb der Familie ist das oft möglich – etwa von den Eltern auf das Kind. Übertragen wird allerdings höchstens so viel, wie der Übernehmende selbst hätte fahren können. Beim Versichererwechsel wird die Klasse grundsätzlich mitgenommen.
Wie wirkt sich die jährliche Fahrleistung aus? Deutlich. Wer zu hoch schätzt, zahlt zu viel; wer zu niedrig angibt, riskiert eine Nachforderung und im Extremfall Ärger im Schadenfall. Einmal im Jahr den Tachostand mit der Angabe abgleichen ist eine Minute Arbeit.
Was ist mit Schäden durch Marder? Der Bissschaden am Kabel ist in der Teilkasko meist gedeckt. Der teure Folgeschaden am Motor ist es oft nicht oder nur begrenzt. Es gibt Tarife mit erweiterter Marderdeckung – auf dem Land ein Punkt, den ich immer anspreche.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Beratung. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner konkreten Situation und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs ab.