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Betriebliche Altersvorsorge: Was Arbeitgeber klären sollten

Eine betriebliche Altersversorgung soll für Beschäftigte verständlich und für deinen Betrieb verlässlich organisiert sein. Dazu gehören eine passende Zusage, klare Zuständigkeiten und eine Lohnabrechnung, die die vereinbarten Beiträge richtig berücksichtigt.

Wir beginnen mit dem, was bereits besteht: Gibt es Verträge, einen Tarifvertrag oder eine Versorgungsordnung? Erst dann lässt sich sinnvoll entscheiden, wie du das Angebot weiterentwickelst.

Wer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Nach § 1a BetrAVG können anspruchsberechtigte Beschäftigte verlangen, dass künftiges Entgelt bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Der gesetzliche Anspruch setzt insbesondere die Rentenversicherungspflicht in dieser Beschäftigung voraus. Er gilt deshalb nicht unterschiedslos für jede beschäftigte Person. § 1a BetrAVG, § 17 BetrAVG

Die Durchführung wird vereinbart. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben und mögliche tarifvertragliche Regelungen zu beachten. Eine bestehende Zusage sollte nicht ohne Prüfung durch ein neues Modell ersetzt werden. § 19 BetrAVG

Wann fällt der Arbeitgeberzuschuss an?

Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sieht § 1a Absatz 1a BetrAVG einen zusätzlichen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts vor, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Abweichungen können relevant sein. Es ist also weder immer genau derselbe Zuschuss geschuldet noch automatisch jede Entgeltumwandlung zuschusspflichtig. § 1a BetrAVG, § 19 BetrAVG

Lass die konkrete Abrechnung und mögliche Tarifbindung mit deiner Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung prüfen. Freiwillige Zuschüsse sollten ebenfalls nachvollziehbar geregelt sein. Wir besprechen mit dir, welche versicherungsbezogene Umsetzung dazu passt.

Welche Entscheidung braucht dein Betrieb?

Eine Direktversicherung ist ein möglicher Durchführungsweg. Ob sie für deinen Betrieb passt, hängt auch von vorhandenen Zusagen und den Beschäftigten ab. Ein Anbieterwechsel allein macht die Versorgung nicht besser.

Für das Gespräch sind diese Fragen hilfreich: Wer bearbeitet Anfragen? Wie werden neue Beschäftigte informiert? Was passiert bei Elternzeit, längerer unbezahlter Abwesenheit oder einem Arbeitgeberwechsel? Welche Unterlagen erhält die Lohnabrechnung?

Der Arbeitgeber steht grundsätzlich für seine zugesagten Leistungen ein, auch bei Durchführung über einen externen Versorgungsträger. Für reine Beitragszusagen nach dem Sozialpartnermodell gelten besondere Regeln. Deshalb müssen Zusage und Vertrag zusammenpassen. § 1 BetrAVG

Wie begleiten wir die Umsetzung?

Patrick und sein Team erklären die Versicherungsunterlagen und helfen, den Ablauf mit den Beteiligten zu ordnen. Beschäftigte sollen verstehen, was vereinbart wird und welche Fragen noch offen sind. Auch spätere Vertragsfragen landen bei festen Ansprechpartnern.

Arbeitsrechtliche Gestaltung und individuelle Steuerfragen gehören zur fachkundigen Rechts- beziehungsweise Steuerberatung. Dazu zählt auch die Prüfung, ob Beschäftigtengruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen. Wir versprechen weder eine bestimmte Steuerersparnis noch eine rechtlich unangreifbare Versorgungsordnung.

Häufige Fragen

Können Minijobber Entgelt umwandeln?

Entscheidend ist unter anderem, ob in der konkreten Beschäftigung Rentenversicherungspflicht besteht. Bei einer Befreiung lässt sich der gesetzliche Anspruch aus § 1a BetrAVG nicht pauschal unterstellen. Freiwillige Vereinbarungen sind gesondert zu prüfen. § 17 BetrAVG

Muss ein neuer Arbeitgeber den alten Vertrag übernehmen?

Nicht automatisch unverändert. Das Gesetz regelt verschiedene Möglichkeiten und Voraussetzungen der Übernahme oder Wertübertragung. Vor einer Entscheidung sollten die bestehende Zusage und die Folgen der gewählten Lösung geprüft werden. § 4 BetrAVG

Ist betriebliche Altersversorgung immer steuerlich günstiger?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Durchführungsweg, Förderung, persönliche Situation und spätere Besteuerung beziehungsweise Sozialabgaben müssen zusammen betrachtet werden. Eine individuelle Berechnung gehört zur Entscheidung.

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Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die konkrete Zusage, geltendes Recht und Vertragsbedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.

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