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Betriebsunterbrechung: Wie lässt sich Ertragsausfall absichern?

Nach einem versicherten Sachschaden kann der Betrieb noch stillstehen, während laufende Kosten weiter anfallen. Eine passende Ertragsausfallversicherung kann entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten berücksichtigen. Welche Ereignisse sie auslösen und wie lange sie leistet, muss im Vertrag vereinbart sein. Firmenversicherung der Württembergischen

Wir prüfen mit dir deshalb mehr als den Wert deiner Maschinen: Wie lange würde der Wiederanlauf dauern, und welche Ausgaben könntest du in dieser Zeit nicht einfach stoppen?

Welcher Ausfall ist gemeint?

Bei einer sachschadenabhängigen Ertragsausfalldeckung geht es um die Folgen eines versicherten Sachschadens, zum Beispiel durch Feuer. Ein Auftragsrückgang allein ist damit nicht automatisch versichert. Auch der Ausfall der Geschäftsführung oder ein Cyberangriff ist nicht einfach dasselbe Ereignis.

Für einen Stromausfall, einen betroffenen Zulieferer oder eine gesperrte Zufahrt ist gesondert zu prüfen, ob der Vertrag einen passenden Auslöser einschließt. Aus dem Wort „Betriebsunterbrechung“ lässt sich kein Schutz gegen jede Unterbrechungsursache ableiten.

Welche Haftzeit passt zum Betrieb?

Die Haftzeit begrenzt den Zeitraum, für den ein versicherter Ertragsausfall berücksichtigt wird. Es genügt deshalb nicht, nur die Reparaturdauer einer Maschine zu schätzen.

Gehe mit uns den Wiederanlauf durch: Wann wäre Ersatz lieferbar? Sind Genehmigungen oder besondere Installationen nötig? Könntest du vorübergehend andere Räume oder Anlagen nutzen? Wie lange dauert es, bis Aufträge wieder im normalen Umfang bearbeitet werden können?

Wir setzen daraus eine nachvollziehbare Annahme zusammen und gleichen sie mit den vertraglichen Möglichkeiten ab. Eine pauschale Empfehlung von zwölf, achtzehn oder vierundzwanzig Monaten wäre ohne diese Informationen zu grob.

Wie werden Werte und Kosten ermittelt?

Umsatz, Gewinn und laufende Kosten sind nicht dasselbe. Für die Bewertung brauchen wir aktuelle betriebliche Zahlen und die Definitionen des Vertrags. Deine Buchhaltung oder Steuerberatung kann die passenden Angaben bereitstellen.

Wir klären auch, wie Wachstum, saisonale Schwankungen und Änderungen der Personalkosten berücksichtigt werden. Für vereinfachte Deckungen kann die Summe an andere Größen anknüpfen; daraus folgt nicht automatisch, dass sie deinen Bedarf vollständig abbildet. Die Württembergische beschreibt beispielsweise eine Klein-BU als Teil ihres Firmenkonzepts. Ertragsausfall im Firmenkonzept

Ein Ersatzstandort oder eine angemietete Maschine kann den Ausfall begrenzen. Welche Mehrkosten erstattet werden, sollte vor einer größeren Beauftragung mit dem Versicherer abgestimmt werden, soweit die Umstände das zulassen. § 82 VVG

Wie helfen wir während der Unterbrechung?

Patrick und sein Team unterstützen dich bei der Meldung und ordnen mit dir die benötigten Unterlagen. Dazu können Nachweise über den Sachschaden, die betroffenen Arbeitsabläufe und wirtschaftliche Auswirkungen gehören.

Wir besprechen Rückfragen und helfen bei der sicheren Weitergabe der Belege. So hast du einen festen Ansprechpartner, während du den Betrieb organisierst. Die Schadenberechnung und Entscheidung über die Leistung übernimmt der Versicherer.

Häufige Fragen

Ist der komplette entgangene Umsatz versichert?

Das sollte nicht gleichgesetzt werden. Maßgeblich sind die versicherten Ertragsbestandteile und die Berechnung nach dem Vertrag. Wir prüfen diese Grundlage mit deinen aktuellen Zahlen.

Zahlt diese Versicherung bei einem Cyberangriff?

Ein reiner IT-Ausfall fällt nicht automatisch unter eine sachschadenabhängige Deckung. Für Cyberereignisse ist der entsprechende Versicherungsschutz mit seinen eigenen Voraussetzungen zu prüfen. Cyberversicherung der Württembergischen

Sind Abschlagszahlungen möglich?

§ 14 VVG regelt dafür Voraussetzungen. Ob ein Abschlag verlangt werden kann und welcher Mindestbetrag absehbar ist, klären wir im konkreten Schadenfall mit dem Versicherer. Einen Zahlungstermin können wir nicht versprechen. § 14 VVG

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Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.

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