In deiner Werkstatt, deinem Lager oder Büro steckt Geld: in Maschinen, Waren, Werkzeug und Einrichtung. Die Geschäftsinhaltsversicherung kann Schäden an diesen Sachen absichern. Welche Ereignisse und Gegenstände erfasst sind, steht im Vertrag. Die Gebäudeversicherung allein beantwortet diese Frage nicht. Inhaltsversicherung der Württembergischen
Bei der Prüfung beginnen wir deshalb mit einer einfachen Frage: Was müsstest du nach einem größeren Schaden tatsächlich ersetzen, damit dein Betrieb weiterarbeiten kann?
Was gehört zum Geschäftsinhalt?
Die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte bilden den Kern. Für Bargeld, Geschäftsunterlagen oder besondere Kostenpositionen gelten eigene Vereinbarungen und Grenzen. Fremdes Eigentum, gemietete Geräte und Einbauten sollten ausdrücklich zugeordnet werden.
Ein fest montiertes Teil gehört nicht zwangsläufig in jedem Vertrag zum Gebäude. Entscheidend sind die vereinbarten Definitionen, Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls dein Mietvertrag. Wir klären die Zuordnung, bevor aus einer Vermutung eine Lücke wird.
Welche Schäden sind eingeschlossen?
Prüfe die vereinbarten Gefahren einzeln. Dazu können Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus gehören. Für Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau ist der passende Elementarschutz zu betrachten. Nicht jeder Wasserschaden ist ein Leitungswasserschaden. Betriebliche Elementarversicherung
Werkzeug im Transporter oder auf einer Baustelle braucht ebenfalls einen genauen Blick. Der Schutz am Betriebsstandort lässt sich nicht einfach auf jeden anderen Ort übertragen. Die Württembergische nennt für Transporte eigene Erweiterungsmöglichkeiten. Leistungen der Inhaltsversicherung
Wie ermittelst du die Versicherungssumme?
Lege eine aktuelle Bestandsliste an und notiere größere Neuanschaffungen. Hilfreich sind die jeweiligen Anschaffungsunterlagen und aktuelle Wiederbeschaffungspreise. Eine abgeschriebene Maschine ist für deinen Betrieb nicht wertlos.
Wir gleichen diese Angaben mit der Bewertungsgrundlage deines Vertrags ab. Dabei geht es auch um schwankende Lagerbestände und vereinbarte Entschädigungsgrenzen. Eine erheblich zu niedrige Versicherungssumme kann zu einer anteiligen Kürzung führen. Ein Unterversicherungsverzicht hilft nur innerhalb seiner vereinbarten Voraussetzungen. § 75 VVG
Notiere außerdem, welche Kosten auch ohne Produktion weiterlaufen. Der beschädigte Gegenstand und der Ausfall deines Betriebs sind unterschiedliche Prüfpunkte. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Betriebsunterbrechung.
Wie helfen wir bei einem Schaden?
Patrick und sein Team gehen mit dir durch, welche Sachen betroffen sind und welche Nachweise gebraucht werden. Wir helfen, Rückfragen zu sortieren und die Unterlagen sicher weiterzugeben. Auch wenn später noch ein Kostenvoranschlag oder eine Erläuterung fehlt, hast du einen festen Kontakt.
Stimme größere Reparaturen und Entsorgungen möglichst vorher ab. Dringende, zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung dürfen dabei nicht warten. Bring dich dafür nicht in Gefahr. § 82 VVG
Häufige Fragen
Ist jeder Diebstahl versichert?
Nein. Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl und Verlust sind verschiedene Sachverhalte. Welche davon erfasst sind und welche Sicherungen nötig sind, prüfen wir im Vertrag.
Ist Kundeneigentum automatisch mitversichert?
Das sollte ausdrücklich geklärt werden. Dabei unterscheiden wir die Absicherung fremder Sachen in deinem Betrieb von möglichen Haftpflichtansprüchen gegen dich.
Was ist bei einem Umzug wichtig?
Melde den neuen Standort rechtzeitig vor dem Umzug. Wir prüfen Versicherungsorte, Übergangszeiten und Sicherheitsvorgaben gemeinsam mit dem Versicherer.
Über Versicherungsschutz und Leistung entscheidet der Versicherer anhand von Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.
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