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Vermögensschadenhaftpflicht: Schutz für Planung und Beratung

Ein beruflicher Fehler kann einen Kunden Geld kosten, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Dafür kommt eine Vermögensschadenhaftpflicht beziehungsweise eine passend ausgestaltete Berufshaftpflicht infrage. Welche Lösung benötigt wird, hängt von deiner Tätigkeit ab.

Die Württembergische nennt insbesondere beratende, kreative, verwaltende und begutachtende Berufe. Wir klären mit dir, welche Aufgaben du tatsächlich übernimmst und wie diese im Vertrag beschrieben sind. Vermögensschadenhaftpflicht der Württembergischen

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Dienstleister versäumt eine vereinbarte Frist, und dem Auftraggeber entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil. Es gibt keinen vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt und Schadenersatz verlangt werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. § 280 BGB

Anders ist es, wenn etwa eine beschädigte Maschine einen Produktionsausfall verursacht. Hier folgt der finanzielle Nachteil aus einem Sachschaden. Diese Unterscheidung hilft bei der Zuordnung, ersetzt aber nicht die Prüfung der Bedingungen.

Welche Tätigkeiten sollten im Vertrag stehen?

Die Berufsbezeichnung allein kann zu wenig sein. Planst du, berätst du, übernimmst du Projektsteuerung oder führst du Arbeiten selbst aus? Erstellst du Berechnungen, Gutachten oder Software? Sag uns auch, welche Aufgaben neu hinzugekommen sind.

Wir nehmen uns dafür konkrete Aufträge vor. Wer ist Vertragspartner? Welche Verantwortung übernimmst du? Arbeiten eigene Beschäftigte oder beauftragte Dritte mit? Gibt es Auslandskunden oder besondere Vertragsvereinbarungen? Die Antworten zeigen, welche Risiken der Versicherer ausdrücklich prüfen muss.

Bei Planungsberufen können auch Personen- und Sachschäden Teil des beruflichen Haftungsrisikos sein. Eine reine Vermögensschadendeckung ist dann nicht automatisch ausreichend. Die Bezeichnung „Berufshaftpflicht“ sollte deshalb immer mit ihrem tatsächlichen Umfang gelesen werden.

Worauf kommt es neben der Summe an?

Wir betrachten mögliche Schadenfolgen und besondere Leistungsgrenzen. Das Honorar für einen Auftrag ist nicht unbedingt die Obergrenze einer späteren Forderung.

Ebenso wichtig ist die zeitliche Zuordnung: Welches Ereignis löst den Versicherungsschutz aus? Wie werden frühere Tätigkeiten und erst später erhobene Ansprüche behandelt? Vor einem Wechsel oder einer Betriebsaufgabe prüfen wir den Übergang, damit alte Projekte nicht einfach aus dem Blick geraten. Nachhaftungsregelungen sind vertraglich zu lesen und keine unbegrenzte Zusage. Leistungen und Nachhaftung der Württembergischen

Wie helfen wir bei einer Forderung?

Leite eine Schadenersatzforderung zeitnah zur Prüfung weiter. Halte die zugehörigen Auftragsunterlagen bereit und notiere Fristen. Stimme Zusagen gegenüber dem Kunden möglichst vorher mit dem Versicherer ab.

Patrick und sein Team helfen dir bei der Meldung und der sicheren Weitergabe der erforderlichen Unterlagen. Wir bleiben Ansprechpartner, wenn weitere Fragen zur Tätigkeit oder zum Ablauf kommen. Die Haftpflichtversicherung prüft im vereinbarten Umfang die Forderung und wehrt unbegründete Ansprüche ab; über die Leistung entscheidet der Versicherer. § 100 VVG

Häufige Fragen

Ist diese Versicherung für meinen Beruf vorgeschrieben?

Das muss anhand des konkreten Berufs, der Rechtsform und des geltenden Berufsrechts geprüft werden. Aus der allgemeinen Bezeichnung „Berater“ oder „Planer“ folgt keine einheitliche Versicherungspflicht.

Kann meine Betriebshaftpflicht das schon enthalten?

Einzelne Risiken können eingeschlossen sein. Wir prüfen die erfassten Tätigkeiten und Grenzen, bevor wir eine zusätzliche Absicherung empfehlen.

Sind freie Mitarbeiter automatisch mitversichert?

Das solltest du nicht voraussetzen. Eigene Haftung, Ansprüche gegen deinen Betrieb und die Absicherung beauftragter Dritter müssen getrennt betrachtet werden.

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Als Generalagentur beraten wir zu Lösungen der Württembergischen. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.

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