Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann vereinbarte Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen übernehmen. Ob ein Streit versichert ist, hängt vom betroffenen Rechtsgebiet und den Bedingungen ab. Sie ist kein pauschaler Schutz für jeden Konflikt mit Beschäftigten, Kunden oder Lieferanten. § 125 VVG
Wir schauen mit dir deshalb zuerst darauf, wo in deinem Betrieb rechtliche Fragen entstehen können. Erst danach werden die passenden Bausteine ausgewählt.
Welche Bereiche solltest du prüfen?
Für einen Betrieb mit Beschäftigten kann Arbeitsrecht relevant sein. Bei gemieteten Geschäftsräumen kommt der Immobilienbereich hinzu; Firmenfahrzeuge bringen eigene Rechtsfragen mit. Auch Steuer- oder Verwaltungsverfahren können je nach Vereinbarung berücksichtigt werden.
Besonders genau lohnt sich der Blick auf Verträge: Ein Schutz für bestimmte Hilfsgeschäfte ist nicht dasselbe wie umfassender Rechtsschutz für deine eigenen Kundenaufträge. Die Württembergische beschreibt einen Ergänzungsbaustein für bestimmte eingekaufte Leistungen und Verträge außerhalb der betrieblichen Kernleistung. Daraus folgt keine automatische Deckung für jede offene Kundenrechnung. Firmenrechtsschutz der Württembergischen
Bring uns deshalb ein oder zwei typische Vertragsbeziehungen mit. Welche Leistungen verkaufst du? Welche kaufst du ein? Gibt es Miet-, Leasing- oder Wartungsverträge? An konkreten Beispielen lässt sich der Umfang verständlicher prüfen als an einer langen Bausteinliste.
Warum ist Arbeitsrecht ein eigener Punkt?
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite, auch wenn man gewinnt. Das Gesetz enthält eine besondere Ausnahme für bestimmte Verweisungskosten. § 12a ArbGG
Ob dein Firmenrechtsschutz die Kosten eines konkreten arbeitsrechtlichen Falls trägt, wird trotzdem anhand des Vertrags geprüft. Die gesetzliche Kostenregel ist noch keine Deckungszusage.
Was bedeuten Wartezeit und Versicherungsfall?
Ein neuer Vertrag übernimmt nicht automatisch einen bereits bestehenden Konflikt. Zu prüfen sind Versicherungsbeginn, maßgeblicher Versicherungsfall und gegebenenfalls eine Wartezeit. Welche Zeitpunkte zählen, hängt vom Rechtsgebiet und den Bedingungen ab.
Die Württembergische nennt bei bestimmten Leistungsarten eine dreimonatige Wartezeit, aber nicht bei allen. Deshalb sollte weder „sofort alles versichert“ noch „immer drei Monate warten“ unterstellt werden. Wartezeiten im Firmenrechtsschutz
Wie unterstützen wir dich bei einem Rechtsfall?
Melde dich frühzeitig, wenn ein versicherungsbezogener Klärungsbedarf entsteht. Patrick und sein Team helfen bei der Meldung und der Frage, welche Unterlagen für die Deckungsprüfung benötigt werden. Wir erklären den weiteren Ablauf und bleiben bei Rückfragen erreichbar.
Die rechtliche Beratung übernimmt ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt. Der Versicherer entscheidet über die Kostenübernahme. Kläre den Umfang möglichst vor kostenpflichtigen Schritten. Wenn eine Frist läuft, darf die Deckungsprüfung die rechtzeitige Wahrung deiner Rechte nicht verzögern.
Wir besprechen auch, welche Beratungs- oder Vermittlungsleistungen dein Vertrag bereits enthält. Ein Anwaltskontakt kann helfen, eine Entscheidung einzuordnen, bevor ein Streit größer wird; ein bestimmtes Ergebnis lässt sich damit nicht garantieren.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?
Die freie Anwaltswahl ist im gesetzlich beschriebenen Rahmen geschützt. Welche Vergütung und weiteren Kosten der Versicherer trägt, richtet sich nach dem Vertrag. Eine freie Auswahl bedeutet deshalb keine unbegrenzte Erstattung jeder Honorarvereinbarung. § 127 VVG
Ersetzt Rechtsschutz meine Betriebshaftpflicht?
Nein. Die Abwehr versicherter Schadenersatzansprüche gegen deinen Betrieb gehört zur Haftpflichtprüfung. Rechtsschutz betrifft die vereinbarte Wahrnehmung rechtlicher Interessen und die dazugehörigen Kosten.
Sind Streitigkeiten mit Kunden automatisch eingeschlossen?
Nein. Gerade Verträge über deine eigentliche Betriebsleistung brauchen einen ausdrücklichen Blick in den Deckungsumfang. Das gilt auch für strittige Rechnungen oder Mängelvorwürfe.
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Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.
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