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Wasserschaden durch die Waschmaschine: Wer zahlt was?

Es ist Sonntagabend, halb elf. Die letzte Maschine Wäsche läuft noch, alle liegen im Bett. Irgendwann in der Nacht gibt der Zulaufschlauch nach, der seit vierzehn Jahren unauffällig hinter der Waschmaschine hing. Bis morgens um sieben laufen mehrere hundert Liter Wasser aus – durch die Fuge zwischen Estrich und Wand, unter das Parkett im Flur, an der Decke des Nachbarn darunter wieder heraus. Niemand hat etwas falsch gemacht. Trotzdem steht jetzt eine Rechnung im Raum, die in vielen Fällen fünfstellig wird.

Der Leitungswasserschaden ist der häufigste Schaden in deutschen Wohnungen und Häusern – häufiger als Feuer, häufiger als Einbruch. Und er ist der Schaden, bei dem die meisten Menschen zum ersten Mal merken, dass „gut versichert sein“ aus mehreren Verträgen besteht, die zusammenpassen müssen.

Drei Versicherungen, drei Zuständigkeiten

Der wichtigste Satz für den Ernstfall lautet: Es gibt nicht die eine Wasserschadenversicherung. Wer zahlt, hängt davon ab, was nass geworden ist und wem es gehört.

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude selbst: Estrich, Dämmung, Putz, Tapete, fest verlegte Böden, Einbauküche in vielen Bedingungswerken, sanitäre Installationen und das beschädigte Rohr. Sie ist Sache des Eigentümers.
  • Die Hausratversicherung zahlt für alles, was beweglich ist: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, das Sofa, den Fernseher. Sie ist Sache dessen, der dort wohnt – also auch des Mieters.
  • Die Privathaftpflicht kommt ins Spiel, wenn du den Schaden bei jemand anderem verursacht hast: die durchnässte Decke der Nachbarwohnung, das Gebäude des Vermieters, die Möbel der Mieterin unter dir.

In unserem Beispiel sind alle drei betroffen. Der Estrich in der eigenen Wohnung geht an die Gebäudeversicherung, das aufgequollene Sideboard an die Hausrat, die ruinierte Decke beim Nachbarn an die Privathaftpflicht. Fehlt einer der drei Verträge, bleibt genau dieser Teil an dir hängen.

Was in den ersten zwei Stunden zählt

Der Ablauf entscheidet mit darüber, wie glatt die Regulierung läuft. Was ich jedem mitgebe:

  • Haupthahn zudrehen, Sicherung für den betroffenen Bereich raus. Erst dann alles andere.
  • Fotos und ein kurzes Video machen, bevor aufgewischt wird. Das ist die wichtigste Beweissicherung überhaupt.
  • Den Schaden mindern, aber nichts wegwerfen. Beschädigte Sachen müssen der Versicherung gezeigt werden können.
  • Schaden melden – am selben Tag, notfalls über die Notfallnummer. Trocknungsgeräte werden in der Regel vom Versicherer beauftragt.
  • Wenn der Nachbar betroffen ist: sofort informieren und den Schaden gleichzeitig bei der eigenen Privathaftpflicht melden. Nicht warten, bis eine Forderung kommt.
  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Das ist Aufgabe des Versicherers, nicht deine.

Die Lücken, die im Ernstfall wirklich wehtun

Unterversicherung in der Hausrat. Die Versicherungssumme stammt oft aus dem Jahr des Einzugs. Wer seither eine Küche eingebaut, ein Arbeitszimmer eingerichtet und zwei Kinderzimmer möbliert hat, ist häufig deutlich darunter. Wird eine Unterversicherung festgestellt, kürzt der Versicherer anteilig – auch bei kleinen Schäden. Als Faustwert gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche; wer teure Technik, Fahrräder oder Musikinstrumente hat, liegt darüber.

Grobe Fahrlässigkeit. Der Wasserhahn, der über Nacht lief, weil der Abfluss verstopft war. Die Waschmaschine, die im Urlaub angestellt blieb. Ohne den Baustein „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ darf der Versicherer die Leistung quotal kürzen. Dieser Baustein kostet wenig und ist im Schadenfall Gold wert.

Nicht jedes Wasser ist Leitungswasser. Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren austritt. Regenwasser, das durch das Dach läuft, Grundwasser im Keller oder Rückstau aus der Kanalisation sind etwas anderes – dafür braucht es den Einschluss von Elementarschäden. Genau daran scheitern nach Starkregen jedes Jahr Meldungen in der Region.

Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes. Standardmäßig sind Zuleitungsrohre auf dem Grundstück oft mitversichert, Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes aber nicht. Bei älteren Häusern mit langen Kanalanschlüssen ist das ein realer Kostenblock.

Nebenkosten, an die niemand denkt. Trocknungsgeräte laufen zwei bis sechs Wochen und verbrauchen spürbar Strom. Gute Bedingungen erstatten diese Stromkosten, Hotel- oder Ersatzwohnungskosten und den Mietausfall, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Standardtarife tun das nicht immer.

Was so ein Schaden tatsächlich kostet

Ein durchschnittlicher Leitungswasserschaden liegt in der Gebäudeversicherung im mittleren vierstelligen Bereich. Sobald Estrichdämmung betroffen ist, wird es teurer: Der Aufbau muss geöffnet, getrocknet und neu hergestellt werden, Parkett und Fliesen kommen raus, die Wohnung ist wochenlang eine Baustelle. Kommt ein Nachbargebäude dazu, sind fünfstellige Summen normal. Das Unangenehme daran ist nicht nur das Geld, sondern die Zeit: Zwischen Schaden und fertig saniertem Zustand liegen oft drei bis sechs Monate.

Was ich empfehle

  • Zulaufschläuche von Wasch- und Spülmaschine alle fünf bis acht Jahre tauschen und einen Aquastop verwenden. Ein Bauteil für unter 20 Euro verhindert den häufigsten Fall.
  • Waschmaschine und Geschirrspüler nicht unbeaufsichtigt und nicht nachts laufen lassen. Klingt kleinlich – ist im Streitfall aber genau der Punkt.
  • Die Hausratsumme einmal ehrlich nachrechnen und danach anpassen. Danach den Unterversicherungsverzicht im Vertrag prüfen.
  • Grobe Fahrlässigkeit und Elementarschäden in Hausrat und Gebäudeversicherung einschließen.
  • Privathaftpflicht mit mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme und ausdrücklichem Einschluss von Mietsachschäden – der Klassiker in der Mietwohnung.
  • Absperrhähne im Haus einmal suchen, beschriften und ausprobieren. Im Ernstfall zählen Sekunden, nicht Minuten.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung mein Parkett? Nur wenn es nicht fest verbunden ist, also zum Beispiel ein loser Teppich. Verklebtes Parkett und Laminat gehören in aller Regel zum Gebäude – als Mieter musst du dich dafür an den Vermieter beziehungsweise dessen Gebäudeversicherung wenden.

Der Nachbar unter mir hat einen Schaden. Zahlt meine Hausrat? Nein, dafür ist die Privathaftpflicht zuständig. Voraussetzung ist, dass dir ein Verschulden vorzuwerfen ist. Bei einem plötzlich geplatzten Schlauch ohne Verschulden kann die Haftung sogar entfallen – dann greift die Gebäudeversicherung des Hauses. Melden solltest du es trotzdem sofort.

Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte? Bei guten Bedingungen die Gebäude- oder Hausratversicherung, je nachdem, wer den Auftrag erteilt hat. Steht dazu nichts im Vertrag, bleibst du auf einem dreistelligen Betrag sitzen. Rechnung und Zählerstände vorher und nachher dokumentieren.

Ich habe den Schaden erst nach Wochen bemerkt. Ist er trotzdem versichert? Grundsätzlich ja, entscheidend ist der Zeitpunkt des Austritts, nicht der Entdeckung. Melde ihn aber unverzüglich, sobald du ihn bemerkst – verspätete Meldung ist einer der häufigsten Kürzungsgründe.

Muss ich einen Gutachter selbst bezahlen? Der Versicherer schickt einen eigenen Sachverständigen. Wenn du dessen Einschätzung nicht teilst, gibt es das Sachverständigenverfahren, bei dem beide Seiten je einen Gutachter benennen. Die Kostenverteilung steht in den Bedingungen und sollte vorher gelesen werden.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Beratung. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner konkreten Situation und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs ab.

SCHON PASSIERT?

Wenn der Schaden schon eingetreten ist, zählt vor allem eins: ihn schnell und vollständig zu melden. Wir zeigen dir, welcher Weg der richtige ist und was du bereithalten solltest.

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