Für die meisten Familien ist das eigene Haus der größte Vermögenswert überhaupt – und gleichzeitig der, über dessen Absicherung am wenigsten nachgedacht wird. Die Wohngebäudeversicherung läuft oft seit Jahren unverändert mit, während das Haus saniert, angebaut und aufgewertet wurde. Genau daraus entstehen die unangenehmen Überraschungen im Schadenfall.
Was die Wohngebäudeversicherung überhaupt versichert
Versichert ist das Gebäude selbst mit allem, was fest damit verbunden ist: Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, Bodenbeläge, sanitäre Installationen, fest eingebaute Heizungsanlagen. Nicht versichert sind bewegliche Sachen – Möbel, Kleidung, Elektronik. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Diese Trennung klingt banal, führt im Schadenfall aber regelmäßig zu Diskussionen, etwa bei Einbauküchen oder Markisen.
Die klassischen Gefahren im Grundschutz sind Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Das deckt einen großen Teil der typischen Schäden ab – aber eben nicht alle.
Die häufigste Lücke: Elementarschäden
Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind im Grundschutz nicht enthalten. Sie müssen als eigener Baustein eingeschlossen werden. Viele halten das für ein Thema für Flusslagen – das ist ein Irrtum. Starkregen kann jeden Ort treffen, auch in Hohenlohe, und die Wassermassen suchen sich ihren Weg über Straßen, Hänge und Kellerschächte. Wer in einer Senke oder am Hang baut, sollte diesen Baustein nicht als optional betrachten.
Unterversicherung – der teuerste Fehler
Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig. Und zwar auch bei kleinen Schäden. Bei einem Haus, das nur zu achtzig Prozent seines Werts versichert ist, bekommst du auf einen Wasserschaden über 20.000 Euro entsprechend weniger erstattet – obwohl die Summe für sich genommen ausgereicht hätte.
Deshalb arbeiten die meisten Verträge mit dem gleitenden Neuwert und dem sogenannten Wert 1914, der jährlich mit einem Baupreisindex fortgeschrieben wird. Solange die Angaben zum Gebäude stimmen, gibt der Versicherer dann einen Unterversicherungsverzicht. Der Haken: Die Angaben müssen stimmen. Ein ausgebauter Dachboden, ein Wintergarten oder eine Photovoltaikanlage verändern den Wert – und müssen gemeldet werden.
Diese Bausteine werden am häufigsten vergessen
- Elementarschäden: Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck.
- Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf die Kürzung, wenn du den Schaden unachtsam mitverursacht hast.
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes: Auf dem Grundstück verlaufende Rohre sind oft nicht automatisch mitversichert.
- Photovoltaik und Wallbox: Müssen ausdrücklich eingeschlossen oder separat versichert werden.
- Nebengebäude: Garage, Carport, Gartenhaus – nur mitversichert, wenn sie im Vertrag stehen.
- Mehrkosten durch Auflagen: Wenn nach einem Brand nach heutigem Standard wieder aufgebaut werden muss.
Was im Schadenfall zählt
Melde den Schaden zügig und dokumentiere ihn, bevor du aufräumst – Fotos aus mehreren Winkeln, am besten mit Datum. Bei Leitungswasserschäden gilt außerdem: Wasser abstellen, Schaden begrenzen, aber keine großen Reparaturen beauftragen, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Und heb die Rechnungen auf, auch die für Trocknungsgeräte und Handwerkerstunden.
Ein Punkt, der oft untergeht: Bei längerem Leerstand oder in der Heizperiode gelten Obliegenheiten. Wer über den Winter verreist, muss dafür sorgen, dass das Haus ausreichend beheizt oder die Anlage entleert ist. Wird das versäumt, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Was ich Hauseigentümern rate
Nimm deinen Vertrag einmal im Jahr in die Hand und gleiche ab, ob er noch zu deinem Haus passt – gerade nach Sanierungen, Anbauten oder einer neuen Heizung. Prüfe, ob Elementarschäden eingeschlossen sind, und schau dir an, was bei grober Fahrlässigkeit passiert. Wenn du magst, gehen wir deine Police gemeinsam durch, ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Einen Überblick über die Absicherung von Familien in Crailsheim und Hohenlohe findest du auf der Seite Für Privatkunden & Familien.
Häufige Fragen aus meiner Beratung
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert? Der Neuwert ist der Betrag, den der Wiederaufbau in gleicher Art und Güte heute kosten würde. Der Zeitwert zieht davon Alterung und Abnutzung ab. Wohngebäudeversicherungen arbeiten fast immer mit dem gleitenden Neuwert – das ist auch richtig so, denn ein abgebranntes Haus muss neu gebaut werden, nicht gebraucht gekauft.
Ist die Photovoltaikanlage mitversichert? Nicht automatisch. Manche Verträge schließen Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung ein, andere verlangen einen eigenen Baustein oder eine separate Photovoltaikversicherung. Wichtig ist auch die Frage, ob der Ertragsausfall gedeckt ist, wenn die Anlage nach einem Sturmschaden monatelang stillsteht.
Wer zahlt, wenn der Nachbarbaum aufs Dach fällt? In den meisten Fällen deine eigene Wohngebäudeversicherung über die Gefahr Sturm – und zwar unabhängig davon, wem der Baum gehört. Ein Anspruch gegen den Nachbarn besteht nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, etwa weil der Baum erkennbar morsch war.
Was gilt bei einem Rohbau oder während einer Sanierung? Für die Bauphase gibt es die Bauleistungs- und die Feuerrohbauversicherung. Die reguläre Wohngebäudeversicherung greift erst mit Bezugsfertigkeit vollständig. Wer umfangreich saniert, sollte das dem Versicherer melden, weil sich das Risiko verändert.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Beratung. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner konkreten Situation und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs ab.