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Wohngebäudeversicherung: Passt der Schutz noch zu deinem Haus?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude gegen die vereinbarten Gefahren. Welche Teile dazugehören und welche Kosten nach einem Schaden erstattet werden, steht im Vertrag. Nach einem Anbau, einer neuen Heizung oder dem Ausbau des Dachgeschosses lohnt sich deshalb ein erneuter Blick in die Unterlagen.

Wir prüfen mit dir, ob dort noch das Haus beschrieben ist, in dem du heute wohnst.

Was gehört zum Gebäude, was zum Hausrat?

Wände, Dach, Fenster und fest zugeordnete Gebäudebestandteile gehören grundsätzlich zur Gebäudeabsicherung. Möbel, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände sind ein Thema für die Hausratversicherung. Bei Einbauküchen, nachträglichen Einbauten oder neuer Technik kann die Abgrenzung genaueres Hinsehen erfordern.

Typische versicherbare Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für Überschwemmung, Rückstau und weitere Elementargefahren muss entsprechender Schutz vereinbart sein. Auch ein umfangreicher Vertrag deckt nicht jede Beschädigung oder normale Abnutzung. Württembergische: Wohngebäudeversicherung

Die Angaben zum Haus müssen stimmen

Eine richtige Wohnfläche, Bauart und Nutzung sind die Grundlage für die Prüfung. Sag uns deshalb, wenn du größere Veränderungen planst oder bereits umgesetzt hast. Dazu zählen beispielsweise ein Anbau, ein Dachausbau oder längerer Leerstand.

Bei der Wertermittlung geht es nicht einfach um den Kaufpreis der Immobilie. Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Berechnungsmodelle und Voraussetzungen für die Entschädigung. Ist eine vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, kann eine anteilige Leistung entstehen. Ein Unterversicherungsverzicht kann dieses Risiko unter bestimmten Voraussetzungen begrenzen; er gilt nicht automatisch allein deshalb, weil der Vertrag einen gleitenden Neuwert nennt. § 75 VVG

Welche Punkte wir gemeinsam durchgehen

Wir schauen auf die versicherten Gefahren und auf Besonderheiten deines Hauses. Sind Nebengebäude richtig erfasst? Was gilt für Photovoltaik, Wärmepumpe oder Wallbox? Welche Regeln bestehen für Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes?

Danach geht es um den Schadenfall: Welche Selbstbeteiligung trägst du? Welche Grenzen gelten bei Aufräumung, Trocknung oder einer vorübergehend unbewohnbaren Wohnung? Wie ist grobe Fahrlässigkeit geregelt? Wir erklären dir diese Stellen anhand deines Vertrags und sagen auch, wenn kein zusätzlicher Baustein gebraucht wird.

Was bei einem Schaden zuerst zählt

Bring dich und andere in Sicherheit. Versuche nur gefahrlos, weitere Schäden zu verhindern. Melde den Schaden zeitnah und dokumentiere Ursache und Folgen, soweit möglich. Größere Reparaturen solltest du abstimmen; notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung dürfen dadurch nicht warten. § 82 VVG

Bei uns hast du mit Patrick und seinem Team feste Ansprechpartner für die Meldung und die nächsten Rückfragen. Wir helfen dir, Unterlagen zusammenzustellen und Schreiben einzuordnen. Über Versicherungsschutz und Leistung entscheidet der Versicherer.

Zum Schadenweg

Häufige Fragen

Ist meine Photovoltaikanlage automatisch mitversichert?

Das lässt sich nicht allein aus dem Bestehen einer Gebäudeversicherung ableiten. Prüfe die Anlage, die versicherten Gefahren und mögliche Grenzen ausdrücklich. Ein Schutz gegen einen Sturmschaden sagt beispielsweise noch nichts über technische Defekte oder Ertragsausfall aus.

Brauche ich Elementarschutz auch ohne Fluss in der Nähe?

Überschwemmungen durch Starkregen können auch abseits von Gewässern auftreten. Wir prüfen deshalb die konkrete Lage und den vorhandenen Schutz. Hinweise zum örtlichen Risiko bekommst du bei der Kommune; sie ersetzen keine Versicherungszusage. BBK: Hochwasservorsorge

Muss ich einen Umbau oder Leerstand mitteilen?

Kläre größere Veränderungen möglichst vor Beginn mit deinem Versicherer. Sie können die Risikobewertung und vertragliche Pflichten betreffen. Bei Bauarbeiten ist zusätzlich zu prüfen, welcher Schutz während der Bauphase gebraucht wird.

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Maßgeblich sind Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge. Quellenstand: 04.09.2026.

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