Wenn Aufträge, Rechnungen und Kundendaten digital bearbeitet werden, gehört ein IT-Ausfall zur betrieblichen Vorsorge. Auch ein kleiner Betrieb sollte wissen, wer im Ernstfall hilft und welche finanziellen Folgen er selbst tragen könnte.
Eine Cyberversicherung kann dabei unterstützen. Sie ersetzt aber weder eine gepflegte IT noch eine funktionierende Datensicherung. Wir schauen deshalb mit dir zuerst auf die Arbeit im Betrieb und anschließend auf den passenden Versicherungsschutz.
Welche Aufgaben hängen bei euch an der IT?
Überlege konkret: Könnt ihr ohne Warenwirtschaft noch ausliefern? Sind Termine und Kundenkontakte verfügbar, wenn ein Postfach gesperrt ist? Was passiert, wenn die Produktion auf einen Server zugreifen muss, der nicht mehr funktioniert?
Für diese Fragen brauchst du keine lange Präsentation. Eine Liste eurer wichtigsten Systeme und der zuständigen Personen reicht als Einstieg. Beziehe den IT-Dienstleister ein. Er kann erklären, wie Daten gesichert werden und wie ein Wiederanlauf vorgesehen ist.
Was kann eine Cyberversicherung leisten?
Die Württembergische beschreibt Hilfe durch IT-Spezialisten, Ursachenermittlung und Wiederherstellung von Daten und Systemen. Auch bestimmte Ertragsausfälle, Mehrkosten und Ansprüche Dritter können zum vereinbarten Schutz gehören. Cyberversicherung der Württembergischen
Wir prüfen mit dir die Auslöser, Selbstbeteiligungen, Leistungsgrenzen und den versicherten Zeitraum eines Ausfalls. Dazu gehört auch die Frage, welcher Notfallkontakt im Vertrag vorgesehen ist. Eine allgemeine Produktbeschreibung ersetzt diese Prüfung nicht.
Zahlungsbetrug ist ein eigener Prüfpunkt. Eine freiwillig ausgelöste Überweisung an Betrüger ist nicht schon deshalb gedeckt, weil der Kontakt per E-Mail kam. Dazu findest du einen eigenen Ratgeber zu Fake President und Zahlungsbetrug.
Was sollte unabhängig von der Versicherung geregelt sein?
Halte Software aktuell, begrenze Zugriffsrechte und nutze geeignete Mehr-Faktor-Anmeldung. Datensicherungen müssen gegen den Angriff auf die laufenden Systeme geschützt sein. Ob eine Wiederherstellung funktioniert, sollte fachkundig getestet werden. Ebenso wichtig sind ein erreichbarer Notfallkontakt und Beschäftigte, die verdächtige Nachrichten melden können. BSI: Cyber-Sicherheit für Unternehmen
Welche Anforderungen der Versicherer zusätzlich stellt, ergibt sich aus Risikofragen und Vertrag. Beantworte technische Fragen gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten. Wenn eine Maßnahme noch fehlt, sollte sie nicht als vorhanden angegeben werden.
Wie helfen wir bei einem Vorfall?
Nutze bei einem laufenden Angriff den vorgesehenen IT-Notfallweg und hole Fachleute hinzu. Verändere betroffene Systeme nicht auf eigene Faust, wenn dadurch Spuren verloren gehen könnten. Der BSI-Notfallleitfaden richtet sich an die zuständigen IT-Verantwortlichen. BSI: Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall
Parallel unterstützen Patrick und sein Team bei der Versicherungsseite: Meldung, sichere Unterlagenübermittlung und Rückfragen. Wir ersetzen keine IT-Forensik oder Datenschutzberatung, bleiben aber dein persönlicher Kontakt zur Klärung des Versicherungsfalls. Über die Leistung entscheidet der Versicherer.
Häufige Fragen
Reicht der Vertrag mit unserer IT-Firma?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Prüfe Aufgaben, Notfallleistungen und Haftungsregelungen des Dienstleistungsvertrags. Eine mögliche Haftung des Dienstleisters ist nicht dasselbe wie eigener Versicherungsschutz.
Was ist bei betroffenen Kundendaten zu tun?
Lass sofort prüfen, ob eine meldepflichtige Datenschutzverletzung vorliegt. Art. 33 DSGVO sieht grundsätzlich eine unverzügliche Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden, vor. Ausgenommen sind Verletzungen, die voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen. Bei voraussichtlich hohem Risiko kann zusätzlich eine unverzügliche Information Betroffener nötig sein. Art. 33 und 34 DSGVO, Hinweise des LfDI Baden-Württemberg
Können wir den Beitrag vorab pauschal nennen?
Nein. Dafür brauchen wir unter anderem Angaben zu Tätigkeit, Betriebsgröße, IT-Sicherheit und gewünschtem Schutz. Ein konkretes Angebot besprechen wir verständlich mit dir.
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Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen. Quellen geprüft am 04.09.2026.
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